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Christian von Stetten
CDU
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Frage von Bernd Z. •

Frage an Christian von Stetten von Bernd Z. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr von Stetten,
wäre es nicht sinnvoller gewesen, zuerst die Verfassung zu reformieren, anstatt Neuwahlen auszusprechen? Durch eine Entmachtung der Ministerpräsidenten im Bundesrat, wäre der Blockadepolitik ein Ende gesetzt und eine Regierung kann das machen, für das sie gewählt wurde, nämlich regieren.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Ziegler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ziegler,

unser derzeitiges föderales System ist geprägt von langwierigen und komplizierten Entscheidungsprozessen. Statt klar abgegrenzter Kompetenzen haben wir einen Beteiligungsföderalismus, der Bund und Ländern immer weniger eigene Gestaltungsspielräume lässt und schnelle Entscheidungen blockiert.

Deutschland braucht eine Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung. Wir wollen eine Föderalismusreform, die Deutschland auch im internationalen Modernisierungswettbewerb handlungsfähiger macht. Wir wollen Machtverschränkungen entzerren und gegenseitige Blockademöglichkeiten abbauen. Wir setzen uns für eine Entflechtung der Verantwortlichkeiten und eine Steigerung von Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung ein.

CDU und CSU halten weiterhin an einer umfassenden Föderalismusreform fest. Diese wird im Falle eines Sieges bei der Bundestagswahl sofort wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Die Bundesstaatskommission hat gute Arbeit geleistet und stand kurz vor dem Abschluss.

Der Bundestag sollte in der neuen Legislaturperiode auch über ein Selbstauflösungsrecht nachdenken. Es gibt politische Situationen, in denen eine Neuwahl die beste Lösung ist. Dabei müssen die Hürden jedoch sehr hoch liegen, mindestens bei der Zweidrittel-, möglicherweise sogar bei der Dreiviertel-Mehrheit. Nur so kann Missbrauch vermieden werden.

Laut meines Kollegen und Innenpolitischen Sprechers Wolfgang Bosbach, MdB, wird die CDU/CSU-Bundestagfraktion in der neuen Legislaturperiode eine gemeinsame Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses des Bundestags mit Verfassungsrechtlern vorschlagen. Die Experten können dann die Details ausführlich erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Frhr. von Stetten, MdB

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