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Christian von Stetten
CDU
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Frage von Peter M. •

Frage an Christian von Stetten von Peter M. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter von Stetten,
mich würde Ihre, und die der CDU zum Thema "Besteuerung von Wohnmobilen interessieren.
Wie wird die Besteuerung von WOMO´s über 2,8t aussehen, wenn Ihre Partei als Regierungspartei gewählt wird?
Ich mache meine Wahl auch von Ihrer Antwort abhängig, nicht nur, aber auch.
Wir Besitzer von älteren WOMO´S sind leider auf diese Fahrzeuge angewiesen, da sich so mancher sein wohlverdientes Erspartes für diesen Traum ausgegeben hat. Nun soll uns die von us gewählte Art uns vom täglichen Alltagsstreß zu erholen, mit der Familie übers Wochenende ins Grüne fahren durch eine nicht unerhebliche Steuererhöhung zu nichte gemacht werden. Wenn Sie glauben daß sich auch nur 25% der Altwagenbesitzer ein neues WOMO leistet, von leisten kann will ich noch nicht einmal reden, haben Sie sich sicherlich geirrt.
In erwartung einer Antwort verbleibe ich

Peter Mühlbauer
Ingelfingen

PS: Im falle einer Steuererhöhung bitte ich sie, mit einen Vorschlag zu untwerbreiten, wie ich meiner 4jährigen Tochter klar machen kann, warum wir an Wochenenden und im Urlaub nicht mehr auf Campinplätzen mit unserem WOMO verbringen können. Danke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mühlbauer,

so genannte Kombipersonenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen konnten bislang als Nutzfahrzeuge angemeldet und damit spürbar günstiger als Personenkraftwagen besteuert werden. Rechtsgrundlage für diese Steuerbegünstigung war eine Vorschrift in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit den Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

Auf Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen (Bundestagsdrucksache 15/3468 vom 30. Juni 2004) wurde diese Rechtsvorschrift von der Bundesregierung (Bundesverkehrs- und Bundesumweltministerium) mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Mai 2005 aufgehoben.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das Hauruckverfahren, mit dem diese Änderung im Bundestag beschlossen wurde und welches eine ordentliche Beratung im Finanzausschuss verhindert hat, massiv kritisiert. Obwohl wir in der Sache durchaus gesprächsbereit waren, haben wir deshalb den Antrag von Rot-Grün im Bundestag abgelehnt.

Die unbedachte "übereilte" Streichung des Art. 23 Abs. 6 a der StVZO hätte Anfang Mai 2005 zu einer drastischen Kfz-Steuererhöhung bei Wohnmobilen geführt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dazu beigetragen, dass die drohende massive Höherbesteuerung von Wohnmobilen in dieser Form unterblieben ist. Die Wohnmobilverbände hatten zu Recht auf die damit verbundenen hohen Mehrbelastungen für Wohnmobilbesitzer hingewiesen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert auch in Zukunft eine moderate, angemessene Besteuerung der Wohnmobile (siehe unter dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm Antrag "Wohnmobile angemessen besteuern", Bundestagsdrucksache 15/5248 vom 12. April 2005).

Wie diese aussehen kann, müssen die Bundesländer im Einvernehmen mit der zukünftigen Bundesregierung regeln, zumal die Einnahmen aus der Kfz-Steuer vollständig den Bundesländern zufließen. Der Bundestag ist insoweit nicht beteiligt.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Frhr. von Stetten, MdB

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