Frage an Christian Schroeder von Nicole B. bezüglich Bildung und Erziehung
Unser persönliches Problem betrifft im weitesten Sinne auch die Öffentlichkeit in unserem Umfeld und in vielen anderen Dörfern Brandenburgs.
Im Konkreten geht um die "Regelung zur freien Schulwahl". Nach Abschluss der 6. Schulklasse, können unsere Kinder, lt. brandenburger Satzung, Ihre weiterführende Schule frei wählen.
Diese freie Schulwahl ist nach der jüngsten Änderung der Satzung für den Schultransport (Neuausfertigung der Satzung (5.1.1 Satzung für Schülerbeförderung) nur für die Menschen möglich, die über eine ausreichende Möglichkeit für den Schülertransport verfügen. Ein Recht auf Schülerspezialtransport hat der Schüler nun nur noch zur nächst gelegenen weiterführenden Schule. Falls er eine andere Schule auswählt, muss der Schüler selbst sehen, wie er die Schule erreicht (auch ohne Bus und Bahn).
Unser Ort ist leider bislang nur schlecht bzw. mangelhaft an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen. Das ärgert die Dorfbewohner und treibt manche in die Verzweiflung.
Insbesondere der Schultransport ist nur mit großer Fantasie und
Kreativität für die geforderten Eltern zu meistern und bleibt nach wie
vor eine große Hürde.
Es wird seid vielen Jahren immer wieder diskutiert, die Dörfer Brandenburgs nicht weiter abzuhängen, junge Familien aufs Land zu locken usw.
Wie kann in diesem Zusammenhang diese Satzungsänderung vertreten werden?
Wie können wir unseren KIndern die freie Schulwahl ermöglichen?
Ich würde micht über Hilfe und eine Antwort sehr freuen
Mit freundlichen Grüßen
N. Böger