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Christian Schmidt
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Frage von Christine u. Franz K. •

Wie stehen Sie zu der Abstimmung: Selbstbestimmung (Abtreibung) soll Menschenrecht werden?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Kaas,
sehr geehrter Herr Kaas,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie treffen dabei ein ganz sensibles Thema. Zuallererst ist es Recht des Menschen zu leben. Dies gilt auch für das ungeborene Leben. Dieses zu schützen kann nach allgemeine Lebenserfahrung aber eben nicht nur über das Strafrecht erreicht werden. Deswegen muss man nicht nur den nach meiner Auffassung rechtswidrigen Charakter des Schwangerschaftsabbruchs, also der Abtreibung zugrundelegen, auch wenn §218 StGB gewisse Fälle Tatbestands- und straffrei stellt. Die Regelungen schreiben eben Hilfe und verpflichtende Beratung (nicht nur der Schwangeren, sondern ggf. auch des Mannes) vor und sehen auch Hilfen für Mütter vor, damit sie den Willen haben, ihr Kind zur Welt zu bringen.

Die Freiheit zur Selbstbestimmung endet dort, wo die Freiheit oder das Grundrecht eines anderen betroffen sind. Deswegen kann es nie eine absolute Freigabe der Abtreibung geben. Nach meinem Verständnis muss sie immer unter dem Blick der Menschenrechtsverletzung für das ungeborene Kind in Angebote der Fürsorge und Unterstützung eingebunden sein, um so häufig wie möglich Entscheidungen zum Leben hin zu erreichen. Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch bleibt verboten, dafür haben CCDU/CSU erfolgreich im Bundestag gewirkt.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt