Frage an Christian Schmidt von Klaus S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
In der FLZ fanden sich am 29.09.2007 und am 24.11.2007 Annoncen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, mit denen "eine große Anzahl" von Häusern und sehr großzügigen Wohnungen für Angehörige der US Streitkräfte (NATO) gesucht wurden. Dazu habe ich ein paar Fragen, deren Beantwortung in diesem Forum sicherlich auch andere Leute interessiert:
1. Wozu werden neue Wohnungen für das US-Militär benötigt, wo doch seitens der Bush-Administration Truppenreduzierungen angekündigt wurden? Ist, speziell in Illesheim, eine Aufstockung von US-Militärpersonal geplant, in Verbindung mit zusätzlichen Hubschraubern, die hier stationiert werden?
2. Wer beauftragt diese Behörde, Mietgesuche für Angehörige fremder Streitkräfte zu veröffentlichen?
3. Ist die Bundesregierung direkt oder indirekt über solche Anzeigen informiert?
4. Welche gesetzlichen Grundlagen ermächtigen diese Behörde, in den Mietgesuchen eventuellen Investoren (Vermietern) eine Mehrwertsteuerbefreiung anzubieten? Müssen die Investoren/Vermieter die Mehrwertsteuer nachentrichten, wenn die Häuser/Wohnungen nach Auszug von US-Militärpersonal an Zivilpersonen vermietet werden? Wenn nein, warum nicht?
5. Wie wird sichergestellt, dass solche angemieteten Wohnungen nur von Angehörigen der US-Army genutzt werden, die dem Befehl der Nato unterstellt sind?
6. Ist es geplant, dass sich Soldaten der US-Army, welche aus dem nicht von der Nato geführten völkerrechtswidrigen Irak-Krieg nach Illesheim zurückkehren, in solche Wohnungen einmieten können?
Herzlichsten Dank im Voraus für Ihre umgehenden Antworten,
Klaus Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
für Ihre Anfragen zur „Anmietung von Häusern und Wohnungen für Angehörige der US-Streitkräfte“ und zur „Stationierung von US-Truppen bzw. zu deren Abzug“ danke ich Ihnen.
Zu Ihren Fragen vom 26.11.2007, 12:46 Uhr kann ich Ihnen mitteilen:
Zu 1 .
Eine Nachfrage bei der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika hat ergeben, dass die militärische Konzeption einen Abzug von US-Truppen vorsieht. Eine endgültige Entscheidung hierüber ist jedoch noch nicht getroffen. Eine Zustationierung von US-Soldaten und Hubschraubern in Illesheim ist seitens der US-Gaststreitkräfte nicht geplant.
Zu 2.
Der Auftrag, Wohnungen anzumieten, wird von den US-Behörden erteilt.
Zu 3.
Ja, die Bundesregierung ist informiert.
Zu 4.
Nach Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-Zabk) sind die Gaststreitkräfte von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit. Nähere Regelungen zur Anwendung der Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Art. 67 Abs. 3 NATO-Zabk hat das Bundesministerium der Finanzen mit Erlass vom 22. Dezember 2004, Gz IV A 6 - S 7492 - 13/04 herausgegeben. Mit den Vermietern der Wohnungen wird eine 10-jährige Mietbindung vereinbart. Entfällt die militärische Nutzung und werden die Wohnungen an Zivilpersonen vermietet, können die Vergünstigungen nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Zu 5.
Über die Vergabe der Dienstwohnungen, die der US-Army überlassen werden, entscheidet allein die US-Army.
Zu 6.
Der in Ihrer Frage zum Ausdruck kommenden rechtlichen Bewertung schließe ich mich nicht an. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 5 verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär