Frage an Christian Schmidt von Jonas w. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
im Unterricht haben wir uns mit dem Thema Plastikverschmutzung etc. beschäftigt.
Nun fragen wir uns, ob ein generelles Plastikverbot in Deutschland eingeführt werden soll.
Unserer Meinung nach ist ein Plastikverbot notwendig.
Allein in unseren Meeren befinden sich etwa 75% Müll, mehr als die hälfte davon besteht aus Plastik, die jährlich in die Meere gespült werden.
Plastik ist biologisch nicht abbaubar, außerdem zersetzt es sich in kleine Teile die sich in Mikroplastik verwandeln, die dann von den Fischen aufgegessen werden.
Dadurch stirbt eine große Anzahl an Fischen und einiges auch in unserem Essen/Nahrung.
Sehr geehrter Herr Wagner,
vielen Dank für Ihr Schreiben bezüglich der Verschmutzung der Meere durch Plastik.
Sie hatten mich gefragt, ob ein generelles Plastikverbot in Deutschland auf den Weg gebracht werden soll. Dadurch soll die Belastung der Meere durch Kunststoffabfall und deren Folgen reduziert werden. Das Thema und die Umweltfolgen sind meinen Kollegen der CDU/CSU- Fraktion im Deutschen Bundestag und mir bekannt. Zur Verbesserung der Situation hat der Deutsche Bundestag am 26.03.2021 die Verordnung über die Beschaffenheit und Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten (Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung – EWKKennzV) verabschiedet. Für Produkte aus Einwegkunststoff die besonders häufig an Stränden und in der Umwelt vorgefunden werden (Getränkebecher, Filterzigaretten etc.) gilt künftig eine Kennzeichnungspflicht. Hersteller dürfen diese Produkte ab Juli nicht mehr ungekennzeichnet in den Verkehr bringen. Durch das Verbot ungekennzeichnete Ware zu importieren wird sichergestellt, dass Produkte ohne Kennzeichnung vom Markt verschwinden. Zielsetzung der Verordnung ist die Sensibilisierung der Bürger für den Sachverhalt. Diesem Vorgehen ist aus unserer Sicht Vorrang gegenüber einem Verbot zu gewähren.
Dazu ist auf europäischer Ebene bereits am 03.07.2019 die Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie) in Kraft getreten. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und zu vermindern und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Artikeln und Werkstoffen zu fördern. Ein Teil dieser Richtlinie ist das Verbot des Verkaufs von Produkten aus Einwegkunststoff wie Wattestäbchen, Einmalbesteck und -tellern, Trinkhalmen, Rührstäbchen und Luftballonstäben. Ebenfalls sollen "To-Go"-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus Styropor nicht mehr auf den Markt kommen. Die Richtlinie gilt ab 03.07.2021 und wird in Deutschland durch verschiedene Rechtsetzungsvorhaben umgesetzt.
Die konkrete Gestaltung und Verabschiedung von Gesetzen als verbindlicher regulativer Rahmen zu diesem Thema zeigen deutlich, dass die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Umweltfolgen und Folgen für die Gesundheit von uns allen durch die Belastung der Meere ernst nimmt und Ihren Beitrag zur Verbesserung der Situation leistet. Diesen Schritten werden noch weitere folgen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB