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Frage von Tristan B. •

Frage an Christian Schmidt von Tristan B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Herr Schmidt,

warum entscheiden Sie in letzter Zeit vermehrt gegen den Tierschutz und wieder für die Profitgier? Im Frühjahr dieses Jahres hatte sich der Bundesrat eindeutig für ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Kühen ausgesprochen. Natürlich (leider muss ich hier dieses Wort verwenden) hat das BMEL dagegen entschieden! Warum geben Sie dieser Tierquälerei weiterhin Berechtigung, welche Lobby-Organisation hatte den entscheidenden Einfluss?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bestle,

für Ihre Frage zur Haltung von Milchkühen danke ich Ihnen. Zunächst möchte ich noch einmal auf meine Tierwohl-Initiative hinweisen, von der Sie sicher schon gehört und gelesen haben.

Die Nutztierhaltung mit ihren Folgen für Tier und Umwelt ist ein politischer Schwerpunkt meiner Arbeit als Bundeslandwirtschaftsminister. Im September 2014 habe ich die Tierwohl-Initiative "Eine Frage der Haltung!" gestartet. Dabei haben wir alle Beteiligten, darunter Erzeuger, Industrie, Länder, Forschung, Handel und Verbraucher zu einem Pakt der Verantwortung an einen Tisch geholt.

Zahlreiche Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene sind mittlerweile daraus hervorgegangen. Dazu gehören zum Beispiel Hilfen für Verbraucher, die tierschutzgerecht einkaufen wollen, Zulassungsverfahren für bessere Stalleinrichtungen oder die Weiterentwicklung von Tierschutz-Indikatoren zur Bewertung der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung.

Was die Haltung on Milchkühen im Stall angeht, so hat sich zwischenzeitlich in vielen Betrieben, die Unterbringung in Laufställen durchgesetzt. Diese tierschutzfreundliche Entwicklung begrüße und fördere ich. So bietet mein Ministerium beispielsweise im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms eine erhöhte finanzielle Unterstützung für Investitionen in besonders tiergerechte Haltungsformen an, darunter zum Beispiel Laufstallhaltung mit Einstreu und Auslauf. Zudem stellen wir im GAK-Rahmenplan Mittel zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung zur Verfügung, mit denen insbesondere umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren unterstützt werden können, darunter zum Beispiel der Sommerweidegang von Milchkühen.

Für die Haltung von Milchvieh gelten die Regelungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und die allgemeinen Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Gemäß §2 TierSchG sind Tiere verhaltensgerecht unterzubringen. Demnach darf die Möglichkeit zu Bewegung nicht so eingeschränkt sein, dass den Tieren Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Gemäß den Europaratsempfehlungen sollen Kühe und Färsen im Sommer Gelegenheit haben, sich so oft wie möglich – vorzugsweise täglich – im Freien aufzuhalten. Es ist Aufgabe der zuständigen Landesbehörden, die Einhaltung dieser Vorschriften zu kontrollieren und Fehlverhalten zu sanktionieren. Dabei gilt ganz klar: Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sind kein Kavaliersdelikt und müssen von den zuständigen Behörden vor Ort entsprechend geahndet werden.

Anbindehaltung von Kühnen findet – mit abnehmender Tendenz – in kleineren Familienbetrieben statt. Ein Verbot dieser lange üblichen Haltungsform stellt soweit gerade für die kleineren Betriebe die Existenzfrage. Deswegen muss ich abwägen. Gerade in Zeiten sehr schlechter Erzeugerpreise für Milch kann die Neuinvestition nicht jeder Landwirt schultern. Deswegen wird – beispielsweise in Bayern – die finanzielle Unterstützung bei Aufgabe der Anbindehaltung verstärkt. Deswegen gehe ich auch ohne gesetzliche Regelung von einer weiter stark fallenden Tendenz von althergebrachten Anbindeställen aus. Zudem sind gerade im Alpenland oft mit Sommerweidemöglichkeiten gepaart. Auch das wird unterstützt. Weidemilch kann auch tendenziell einen höheren Preis erzielen. Das stärkt die Motivation zur Weidehaltung im Sommer.

Fernab der geltenden Rechtslage arbeitet das BMEL an weiteren Verbesserungen der Haltungsbedingungen für Nutztiere. Diesem Ziel dient die oben genannte Tierwohl-Initiative. Informationen dazu finden Sie unter www.tierwohl-staerken.de.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister