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Frage von Thomas S. •

Frage an Christian Schmidt von Thomas S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Schmidt,

1. In Ihrer Antwort vom 07.08.2014 auf die Frage von Frau Belzer weisen Sie darauf, dass Ihnen bezogen auf die Themenkomplexe Schnabelkürzen und betäubungslose Ferkelkastration der Tierschutz wichtig wäre.Ich zitiere:

"So müssen wir uns gemeinsam überlegen, wie wir bei den noch offenen Fragen wie dem Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration, dem Verzicht auf das Kupieren von Ferkelschwänzen oder dem Kürzen von Hühnerschnäbeln so schnell wie möglich EU-weite tiergerechte und zugleich praxistaugliche Lösungen finden. (...)In Deutschland ist die Ferkelkastration ab 2019 nur noch unter Betäubung zulässig."

http://www.abgeordnetenwatch.de/christian_schmidt-778-78455--f421218.html#q421218

Sie erklären im Sommer 2014, dass wir so schnell wie möglich EU-weite tiergerechte und zugleich praxistaugliche Lösungen finden müssen, weisen wenig später aber darauf, dass in Deutschland die Ferkelkastration erst ab 2019 nur noch unter Betäubung zulässig sein soll.

Die schmerzvolle unbetäubte Kastration soll also vom Zeitpunkt ihrer Erklärung gerechnet noch 5 Jahre lang möglich sein.

Frage 1:

Verstehen Sie eine solange Frist als Erweis dafür, dass die Politik so "chnell wie möglich" tiergerechte und zugleich praxistaugliche Lösungen findet?

2. Laut Infprmation der Tierschutzorganisation PETA werden 40 Millionen Schweine jährlich in Deutschland einer grausamen CO2-Betäubung ausgesetzt. ‪Rund 20 Atemzüge‬ lang stehen die Tiere zu Beginn des Betäubungsprozess Todesängste aus und leiden an Erstickungssymptomen. Trotz dieser Methode sind rund 400.000 Schweine noch bei Bewusstsein, wenn ihnen die Kehle aufgeschlitzt wird.

http://www.peta.de/CO2BetaeubungSchweine#.V3ZMyqJVcow

Der Südwestfunk weist auf Alternativen zur Betäubung mit CO2:

https://www.youtube.com/watch?v=s80j_AkI0sM

Frage 2:

Wie positionieren Sie sich zu dieser Thematik?

Frage 3:

Tätigen/Planen Sie konkrete Maßnahmen in diesem Berecih?

Nit freundlichen Grüßen,

Thomas Schüller

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Tierschutz bei der Ferkelkastration und bei der Betäubung von Schachtschweinen. Lassen Sie mich zunächst noch einmal auf die Tierwohl-Initiative hinweisen: Die Nutztierhaltung ist mitsamt ihren Folgen für Tier und Umwelt ein politischer Schwerpunkt meines Ministeriums. Im September 2014 habe ich die Tierwohl-Initiative "Eine Frage der Haltung" gestartet. Dabei haben wir alle Beteiligten, darunter Erzeuger, Industrie, Länder, Forschung, Handel und Verbraucher zu einem Pakt der Verantwortung an einen Tisch geholt.

Zahlreiche Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene sind mittlerweile daraus hervorgegangen. Dazu gehören zum Beispiel Hilfen für Verbraucher, die tierschutzgerecht einkaufen wollen, Zulassungsverfahren für bessere Stalleinrichtungen oder die Weiterentwicklung von Tierschutz-Indikatoren zur Bewertung der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung.

Ein Baustein meiner Tierwohl-Initiative ist auch die Weiterentwicklung des Tierschutzes bei der Schlachtung. So sind die Bundesforschungsinstitute Friedrich-Loeffler-Institut und Max Rubner-Institut mit verschiedenen Projekten beauftragt, um Alternativen zur CO2-Betäubung zu finden. Obwohl für die Gase Argon und insbesondere Helium grundsätzliche Vorteile für den Tierschutz ermittelt wurden, ist deren Anwendung bisher nicht praxisreif.

Tatsächlich wird immer wieder kritisiert, dass die Betäubung bei der Anwendung von CO2 nicht augenblicklich eintritt. Häufig bestehen aber Missverständnisse bezüglich der CO2-Wirkung: Zum einen ist der Bewusstseinsverlust in erster Linie auf einen schnellen Abfall des pH-Wertes im Gehirn zurückzuführen und nicht auf einen Mangel an Sauerstoff. Die Schweine „ersticken“ also nicht. Zum anderen sind die Schweine nicht erst dann bewusstlos, wenn sie ruhig auf der Seite liegen. Unkontrollierte, krampfartige Bewegungen und auch Geräusche treten noch geraume Zeit nach dem Bewusstseinsverlust auf. Sie werden von den Tieren aber nicht mehr wahrgenommen. An Schlachtbetrieben mit modernen CO2-Betäubungs¬anlagen ist es möglich, die Schweine von der Anlieferung bis zur Betäubung in der Gruppe zu lassen. Auch daraus ergibt sich ein grundsätzlicher Vorteil für den Tierschutz. Denn die Verwendung elektrischer Betäubungsverfahren erfordert eine Vereinzelung der Tiere.

In Ihrer Anfrage geht es außerdem um die nationale gesetzliche Regelung, nach der die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland ab 2019 verboten ist: Das nationale Verbot ergibt sich aus den Vorschriften des deutschen Tierschutzgesetzes, in dem das Verbot im Jahr 2013 mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2018 ergänzt wurde. Grundsätzlich sind Übergangsfristen dazu da, dass sich die jeweils Beteiligten und betroffenen Akteure ausreichend auf neue Situationen einstellen können. Das ist auch verfassungsrechtlich geboten.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister