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Frage von Wolfgang H. •

Frage an Christian Schmidt von Wolfgang H. bezüglich Umwelt

Warum werden wir Stromverbraucher zu einer Abgabe der Offshore-Haftungsumlage herangezogen, obwohl hier eindeutig ein Planungsfehler bzw keine Planung der Politik vorliegt. Denn bei einer Planung, Offshore Anlagen erst bauen wenn auch gesichert ist das der Strom zum Verbraucher kommt.
Wenn wir für die Verluste der Offshore Betreiber zahlen sollen, warum dann nicht auch die die zu erwartenden Gewinne an die Verbraucher weitergeben?

mfg

W. Herzig

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Herzig,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 13. Dezember. Sie sprechen eine Frage an, die auch mich bewegt hat. Die gefundene Antwort ist ein intensiv abgewogener Kompromiss zwischen unternehmerischem Risiko und unserem öffentlichen Interesse an einer sicheren Stromversorgung nach der Energiewende.

Deutschland hat den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien eingeschlagen. Dieser ist mit einem vermehrten Ausbau der Windenergie verbunden, denn die wegfallende Kernkraft wollen wir möglichst weitgehend durch erneuerbare Energieträger ersetzen. Offshore-Windenergie bietet eine meist höhere Akzeptanz in der Bevölkerung und eine bessere, nahezu doppelte Windausbeute als an Land, da auf See die Winde stärker und gleichmäßiger wehen. Langfristig wird dies zu geringeren Kosten bei der Stromerzeugung führen. Bis dahin sind aber große Herausforderungen an Technik und Infrastruktur zu meistern.

Der Umbau unserer Energieversorgung ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die mehrere Generationen herausfordern, ihnen aber auch viele Chancen eröffnen wird. Sie ist das größte Infrastrukturprojekt dieser Jahre und in ihrem Umfang vergleichbar mit der Wiedervereinigung unserer Nation. In den kommenden Jahren sind Investitionen in Stromnetze, hocheffiziente Kraftwerke, Speicher und Effizienztechnologien in zweistelliger Milliardenhöhe nötig. Mittelfristig erwarten wir Einsparungen von Energiekosten und eine Behauptung deutscher Unternehmen im Bereich von
Energietechnologien.

Deswegen ist der rasche Ausbau und die Verstärkung der Stromnetze notwendig. Wir in Bayern sind zwar volkswirtschaftlich Spitze, leider aber reicht unsere regenerative Stromerzeugung beim besten Willen nicht für den Bedarf einer hoch dynamischen Wirtschaft nicht aus. Da wir nicht den „bequemen“ Weg gehen wollen, etwa aus dem tschechischen Kernkraftwerk Temelin billigen Strom zu kaufen, sind wir auf stabile Leitungsnetze angewiesen. Insbesondere um die Windenergie von den Erzeugungszentren im Norden Deutschlands zu den südlich gelegenen Verbrauchszentren zu transportieren, müssen sowohl bei den Übertragungsnetzen (den „Stromautobahnen“) als auch bei den kleineren Verteilernetzen zahlreiche Leitungen gebaut werden. Hinzu kommt der Bau neuer Leitungen im Meer, um den Strom von den Offshore- Windfarmen in das Stromnetz an Land zum Verbraucher zu transportieren.

Hier liegt der Ansatzpunkt der Regelungen, die Sie in Ihrem Schreiben ansprechen: Gegenstand ist ein Regelungspaket, das der Deutsche Bundestag kürzlich verabschiedet hat. Wir haben eine Haftungsregelung für den Fall eingeführt, dass eine Anbindungsleitung unterbrochen ist oder verspätet gebaut wird. Diese Regelung ist dringend notwendig, um das Investitionsrisiko für jene Unternehmen angemessen zu begrenzen, die bereit sind, in eine neue und - derzeit noch - risikoreiche Technologie zu investieren. Denn ohne das Engagement von Übertragungsnetzbetreibern, Stadtwerken, großen Energieversorgungsunternehmen und auch Fonds sind die ehrgeizigen Ziele im Bereich der Offshore-Windenergie nicht zu erreichen.

In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen, dass ein grundlegender Unterschied besteht zwischen Windpark-Netzen im Meer und den Übertragungsnetzen an Land. Während die Versorgungssicherheit an Land durch doppelten Leitungsbau auf Übertragungsnetzebene gesichert ist (sog. n-1-Standard), fällt diese Sicherheit für Offshore-Netze auf See weg. Um die Netzausbaukosten im Offshore-Bereich zu reduzieren, wurde im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Ausbau (und die teure Wartung) eines „doppelten“ Leitungsausbaus, der an Land für die Übertragungsnetze gilt, verzichtet. Dies bedeutet aber auch, dass dem Betreiber des Offshore-Windparks im Falle einer Netzstörung keine Ersatzleitung zur Verfügung steht, um seinen Strom in das Onshore-Netz zu transportieren. Vor diesem Hintergrund ist es angemessen, dass der Windparkbetreiber in Fällen einer unterbrochenen oder noch nicht fertig gestellten Leitungen eine gewisse Entschädigung erhält. Gleichzeitig soll er durch einen Selbstbehalt am unternehmerischen Risiko beteiligt werden. Auch der Übertragungsnetzbetreiber, der die Netzanbindung der Windparks vornimmt, trägt einen Eigenanteil an seiner Entschädigungspflicht.

Wichtig ist mir an dieser Stelle deutlich zu machen, dass die Haftungsregelung auf eine breite Lastenteilung setzt: Der Eigenanteil der Übertragungsnetzbetreiber wurde im Vergleich zu früheren Überlegungen erhöht und damit die zu erwartenden Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher begrenzt. Die Windparkbetreiber tragen einen Selbstbehalt der Vergütungsausfälle im Falle einer fehlenden Netzverbindung, zudem werden die Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher der Höhe nach gedeckelt:

Aus meiner Sicht ist diese Haftungsregelung grundsätzlich geeignet, sowohl den Ausbau der dringend benötigten Offshore-Windenergie zu beschleunigen als auch die Kosten für den Verbraucher zu begrenzen.

Dennoch bleibt, dass der Verbraucher durch die Energiewende belastet wird. Die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kommen dazu. Es stellt dem Investor und Stromerzeuger für zwanzig Jahre eine sehr gute Rendite seiner Investition sicher. Dies kann auf Sicht auch nicht unverändert bleiben. Auch der Investor muss unternehmerisches Risiko übernehmen. Ansonsten bleibt alles beim Stromkunden hängen. Das darf nicht sein. Ich würde mich freuen, wenn diese Überlegung Ihre Zustimmung fände.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB