Portrait von Christian Schmidt
Christian Schmidt
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christian Schmidt zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Guido F. •

Frage an Christian Schmidt von Guido F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schmidt,

leider haben Sie noch nicht auf meine Anfrage vom 14.08.09 reagiert. Ich erlaube mit daher, Sie daran zu erinnern, dass ich noch immer auf eine Anwort warte. ( http://www.abgeordnetenwatch.de/christian_schmidt-650-5617--f207605.html#q207605 )

Außerdem möchte ich die Gelegenheit nutzen, meine Fragen zu ergänzen.

Im vergangenen Monat äußerte Carel Edwards, Vorsitzender der Drogenkontrolleinheit der Europäischen Kommission, im Anschluss an eine Anhörung im Europäischen Parlament, dass "wir wissen, dass Repression nicht funktioniert. Europa ist langsam auf dem Weg zu liberalerer Drogenpolitik." ( http://tinyurl.com/EdwardsTAZ )
Die Drogen- und Suchtkommission wies bereits im Jahr 2002 darauf hin, dass "die empirische Forschung die prinzipielle Überlegenheit präventiver gegenüber repressiver Maßnahmen nachgewiesen hat." ( http://tinyurl.com/yaqlqa3 )

Im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, darf strafrechtliche Repression nur eingesetzt werden, wenn kein Mittel zur Verfügung steht, dass weniger in Grundrechte eingreift.
Sind sie angesichts der zitierten Erkenntnisse trotzdem der Meinung, das Verbot des Umgangs mit Cannabis verstoße weder gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, noch gegen die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte, welche durch die Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes gewährleistet werden?

Welche Rechtsgutverletzung, denken Sie, entsteht durch den Umgang mit Cannabis, sodass die Einschränkung der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte aus Art. 1 und 2 GG gerechtfertigt würde?

Weshalb darf das Cannabisverbot Ihres Erachtens mit einem Verweis auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2, Absatz 2, Satz 1 GG) begründet werden, obwohl sich dieses Recht zweifellos auf den Schutz der Gesundheit vor Fremdeingriffen bezieht und nicht auf Eigengefährdungen?

Ich wäre erfreut, wenn Sie diesmal zeitnah antworten und meine Fragen vom 14.08.09 dabei einbeziehen könnten.

Vielen Dank und freundliche Grüße
Guido Friedewald

Portrait von Christian Schmidt
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Friedewald,

Ihre Fragen vom 29.03.2010 sowie 5.08.2009 bemühen das Thema, zu dem ich Ihnen bereits am 22.07.2009 geantwortet habe. Darüber hinaus verweise ich auf meine Antwort vom 8.7.2009. Neue Aspekte haben sich nicht ergeben. Eine erneute Beantwortung erübrigt sich damit.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär