Frage an Christian Schaft von Malte D.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
ich habe ein paar hochschulpolitische Fragen:
1. Viele konsekutive Masterprogramme sind mit obligatorischen Mindestnoten versehen, wodurch Bachelor-AbsolventInnen, die diese nicht erreicht haben, von diesen Programmen praktisch lebenslang ausgeschlossen sind. Was halten Sie davon?
2. Welchem Zweck dienen die Mindestnoten Ihrer Meinung nach? Wie stehen Sie zu der Aussage, dass solche Mindestnoten dazu dienen, vermeintlich ungeeignete BewerberInnen vom Studium fernzuhalten? Inwieweit eignen sich Noten überhaupt als Selektionsmittel?
3. Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, statt starrer Mindestnoten u.a. Wartezeit für konsekutive Masterstudiengänge, wie bereits bei Bachelorstudiengängen, als Vergabekriterium für Studienplätze einzuführen?
Mit freundlichen Grüßen
M. D.
Sehr geehrter Herr Malte Dierwald,
vielen Dank für Ihre Fragen die ich Ihnen gerne beantworten möchte.
1. Viele konsekutive Masterprogramme sind mit obligatorischen Mindestnoten versehen, wodurch Bachelor-AbsolventInnen, die diese nicht erreicht haben, von diesen Programmen praktisch lebenslang ausgeschlossen sind. Was halten Sie davon?
Ich und auch meine Partei DIE LINKE lehnen dies ab. Wir fordern, dass der Masterzugang zulassungsfrei sein muss. Dies bedeutet, dass konsekutive Masterprogramme keine Zulassungsbeschränkung haben dürfen und so allen Bachelor-Absolvent*innen der Zugang zum Master unabhängig von ihrer Abschlussnote zugänglich sein muss. Im Zusammenhang mit der Forderung nach zulassungsfreien Masterstudiengängen fordern wir auch, dass beruflich qualifizierte Personen einen vereinfachten Zugang zu Masterstudiengängen erhalten, wenn sie bspw. eine Meisterprüfung abgelegt haben.
2. Welchem Zweck dienen die Mindestnoten Ihrer Meinung nach? Wie stehen Sie zu der Aussage, dass solche Mindestnoten dazu dienen, vermeintlich ungeeignete BewerberInnen vom Studium fernzuhalten? Inwieweit eignen sich Noten überhaupt als Selektionsmittel?
Wie auch in der Schule, halte ich auch in der Hochschule Noten nur ein bedingt aussagekräftiges Instrument, um die Eignung eine Person für einen Studiengang festzustellen. Auf Grund der Unterfinanzierung des deutschen Hochschulsystems dienen daher die Mindestnoten meiner Meinung nach eher dazu, den Zugang im Sinne der vorhandenen Kapazitäten an Studienplätzen zu regulieren. Daher geht auch unsere Forderung nach zulassungsfreien Studiengängen einher mit der Forderungen nach dem Ausbau der Kapazitäten für Masterstudienplätze durch eine entsprechend stärkere Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung der Hochschulen.
3. Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, statt starrer Mindestnoten u.a. Wartezeit für konsekutive Masterstudiengänge, wie bereits bei Bachelorstudiengängen, als Vergabekriterium für Studienplätze einzuführen?
Auch Wartezeiten halte ich nicht für ein geeignetes Mittel. Als probates Mittel hingegen erscheinen mir Eignungsgespräche, in denen die individuelle Motivation der Bewerber*innen dargestellt werden kann und auch individuell über bereits vorhandene Kompetenzen und eventuelle fachliche Defizite gesprochen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schaft