Christian Meyer-Oldenburg
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Frage von Judith S. •

Frage an Christian Meyer-Oldenburg von Judith S. bezüglich Recht

Es stimmt mich sehr nachdenklich, dass in jüngster Zeit immer häufiger vom "Einsatz der Bundeswehr im eigenen Land" die Rede ist und immer wieder ein Anlass gesucht wird, den Katastrophenfall auszurufen, um die Bundeswehr dann auch einsetzen zu können. Die Proteste gegen das Verfassungsrichterurteil zum Abschuss von entführten Passagiermaschinen machen mich ebenso besorgt. Mein Eindruck ist, dass mittels tatsächlicher und medial aufgebauschter Katastrophen die Bürger langsam daran gewöhnt werden sollen, dass ihre grundgesetzlich verbrieften Bürgerrechte ausgehebelt werden, ähnlich dem amerikanischen Vorbild mit dem Patriot Act. Wie stehen Sie zu dieser Frage der Einschränkung von Bürgerrechten?

Antwort von
ÖDP

Ich schließe mich da gerne der Haltung der Bundes-ödp an.

Ulrich Brehme, stellvertretender Sprecher des Bundesarbeitskreises Außenpolitik + Globalisierung der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) sagte: „Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil klargestellt, dass die Grundrechte der Geiseln auf Menschenwürde und Leben nach Art. 1 und 2 des deutschen Grundgesetzes auch nicht zur Verhinderung terroristischer Akte der Flugzeugentführer geopfert werden dürfen.“

Weiterhin habe das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass Bundeswehreinsätze im Inneren bei Naturkatastrophen (Art. 35 Abs. 3 GG) erfolgen dürfen, nicht aber bei Fällen besonders schwerer Kriminalität (Art. 35 Abs. 2 GG), wie dies bei einer Flugzeugentführung der Fall sei.

Brehme weiter: „Wir lehnen auch den Vorschlag von CDU und CSU ab, die Verfassung aus diesem Grund zu ändern.“
Das Grundgesetz schütze das Recht auf Leben vom Zeitpunkt des Entstehens bis zum Eintritt des Todes gegen staatliche Eingriffe.
Das Grundgesetz erlaube es der Bundesregierung auch nicht, die Bundeswehr zum „Katastrophenschutz“ mit militärischen Waffen einzusetzen, wie dies die Bundesregierung zur Fußballweltmeisterschaft bereits plane. Dem habe das Bundesverfassungsgericht jetzt einen Riegel vorgeschoben.
Ulrich Brehme bekräftigt: „Das menschliche Leben ist vom Staat zu schützen..“ Diese Schutzpflicht versuchten CDU/CSU-Politiker, wie Stoiber, Koch, Jung und Beckstein zu entziehen, wenn sie das Grundgesetz weiter demontieren wollen.
Der ödp-Politiker abschließend: „Die ödp lehnt eine Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Inland strikt ab. Stattdessen sollte die Polizei ausreichend finanziell ausgestattet sein.“

Quelle: www.oedp.de