Frage von Annette S. • 01.10.2021
Antwort von Christian Lindner FDP • 04.10.2021
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist in der derzeitigen Form nicht geeignet, um Straftaten im Netz effektiv zu verfolgen und gleichzeitig den Schutz der Meinungsfreiheit in vollem Umfang zu gewährleisten.