Würden Sie sich dafür einsetzen, dass der Mindesturlaub von 24 Tagen (bzw. 4 Wochen), der vor 52 Jahren festgelegt wurde, auf mindestens 5 Wochen (30 Tage) erhöht wird?
Sehr geehrter Herr Lindner,
In den meisten Wirtschaftsabschnitten hatten Vollzeitkräfte einen Urlaubsanspruch von mindestens 28 Tagen (Daten des statistischen Bundesamtes von 2018). Einen deutlich geringeren durchschnittlichen An¬spruch gab es in der Land- und Forstwirtschaft mit 24 Tagen sowie im Gastgewerbe mit 25 Tagen. Aber Verträge mit 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche sind weiterhin möglich (ich kann Ihnen einen aktuellen gerne zusenden!). Dies trifft vor allem Menschen, die im Niedriglohnsektor (und ohne Tarifverträge) arbeiten und deren Tätigkeiten häufig auch körperlich belastend sind. Sie werden also mehrmals "gestraft": mit weniger Lohn, sie müssen mehr Tage arbeiten, arbeiten oft schwerer und bekommen - obwohl sie es nötiger hätten - weniger Tage zur Erholung als viele andere Beschäftigte. Ich arbeite im öffentlichen Dienst - ich schäme mich.
Sehr geehrte Frau W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Klar ist: Insbesondere für die Gesundheit von Menschen, aber auch für einen angemessenen Ausgleich zum beruflichen Alltag, ist Urlaub essentiell. Aktuell beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche und 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Dieser Mindeststandard muss von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ebenso eingehalten werden wie von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.
Grundsätzlich gilt, dass Arbeitgeber ein Interesse daran haben, dass ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gesund sind und gerne zur Arbeit kommen. Deshalb bieten Unternehmen in der Regel mehr Urlaubstage als den gesetzlichen Mindeststandard an. Wer seinen Beschäftigten keine attraktiven Arbeitsbedingungen bietet, riskiert die Abwanderung zu anderen Unternehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner