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Frage von Stefanie K. •

Warum war es möglich dieses Abkommen über HomeOffice Möglichkeit für D/CH/FR zu erreichen und für Österreich / Deutschland nicht?

Erleichterung bei vielen Schweizer Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in Grenznähe: Sie bleiben frei darin, ihren Mitarbeitenden mit Wohnsitz in Deutschland oder Frankreich Homeoffice zu gewähren. Bis zu 100 Prozent ist das derzeit möglich – und wird es auch in den kommenden Monaten bleiben.

Bisher war das in diesem Umfang nur dank einer coronabedingten Sonderregelung erlaubt. Diese hätte eigentlich am 30. Juni enden sollen. Doch jetzt wurde ihre Gültigkeit um ein halbes Jahr verlängert. Damit ist es den Grenzgängerinnen und Grenzgängern weiter möglich, mehr als 60 Tage im Jahr im Homeoffice zu arbeiten, ohne dass sie dabei ihren privilegierten Status verlieren.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage. Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner. Ich möchte Sie daher bitten, sich in dieser Angelegenheit direkt an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Team Lindner

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