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Frage von Jörg B. •

Wird die verfassungswidrige Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften ab dem Steuerjahr 2023 aufgehoben?

Sehr geehrter Herr Lindner,

wird im Fall eines Inkrafttretens des Zukunftsfinanzierungsgesetzes zum 01.01.2024 die verfassungswidrige und die Anleger schädigende Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften (gemeinhin bekannt als „Binding-Steuer“) schon ab dem Steuerjahr 2023 aufgehoben, also schon dieses Jahr komplett „bindingfrei“ gestellt?

Schon die unrechtmäßige Steuererhebung für die Fiskaljahre 2021 und 2022 hat viele Anleger finanziell massiv geschädigt, teilweise in den Ruin getrieben. Wie wäre der Verzicht auf eine rückwirkende Aufhebung der Vvb für die Jahre 2021 und 2022 mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Härtefallvermeidung vereinbar?

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