Wir haben uns im Februar vorausschauend eine PV Anlage angeschafft. Warum entfällt für kleinere PV Anlagen rückwirkend die Sonderabschreibungsmöglichkeit über die EÜR in der Steuererklärung für 2022?
Guten Tag Herr Lindner,
wir haben uns in diesem Jahr frühzeitig eine PV Anlage für unser Wohnhaus angeschafft und sind sehr enttäuscht über die derzeitigen Änderungen: die Erhöhung der Einspeisevergütung gilt nicht rückwirkend zum 01.01.22, die Entlastung in Bezug auf die Vorsteuer galt für uns nur durch Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, der Wegfall der Umsatzsteuer gilt für uns ebenso nicht, erst für Anschaffungen ab 2023. Ein finanzieller Vorteil wäre für uns die Sonderabschreibung unserer PV Anlage über die Einnahmen-Überschussrechnung in unserer Einkommensteuer für das Jahr 22 gewesen. Aber diese Möglichkeit wird uns nun rückwirkend genommen. Obwohl wir im Thema Klimaschutz und Energiekosten vorausschauend agiert haben, fühlen wir uns gegenüber abwartenden Bürgern nun benachteiligt. Wie wäre es, wenn diejenigen, die ihre Anlage in 2022 angeschafft haben, einmalig für die Steuererklärung 2022 eine Wahl erhalten, die PV Anlage über die EÜR in der Steuererklärung anzusetzen?