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Frage von Lennart W. •

Wieso tritt Ihr Ministerium nach wie vor für Einkommensteuergesetz § 20 Absatz 6 Satz 4 ein? Wie verhalten Sie sich zu hier in abgeordnetenwatch.de gegebenen Versprechen?

Sehr geehrter Herr Lindner,
am 14.06.2021 haben Sie auf die in
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christian-lindner/fragen-antworten/578441
gestellte Frage hin versprochen: "Ich versichere Ihnen: Wir bleiben dran."

Im Gegensatz zu damals leiten Sie nun das zuständige Ministerium, von dem lt. Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 17. November 2020, VIII R 11/18 zu lesen ist:
"Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ist dem Verfahren gemäß § 122 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) beigetreten. Es hat sich in der Sache, ohne einen Antrag zu stellen, dem FA angeschlossen."
(https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202110103/)

Da Ihre oben zitierte Antwort noch aus einer Zeit stammt, in der Sie das Finanzministerium nicht geleitet haben und in Widerspruch zu dem Handeln Ihres Ministeriums steht, interessiert mich nun, worin sich ihr Versprechen 'dran' zu bleiben als Minister manifestiert.

Mit freundlichen Grüßen

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