Frage von Andre H. • 07.04.2023
Wie stehen Sie zu den Änderungen der Tabaksteuer?
Sehr geehrter Herr Lindner,
Die Änderungen in der Tabaksteuer beinhalten nun auch die Flüssigkeiten ("Liquids"), die zum Verdampfen in sogenannten E-Zigaretten benötigt werden. Unabhängig vom Nikotingehalt und gesundheitlichem Risiko, werden Verdampfer und Liqids damit dem wesentlich schädlicherem Tabakrauch steuerlich gleichgesetzt.
Die deutsche Branche für Verdampfer und E-Zigaretten hat Klage und Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Finden Sie, dass die Lenkwirkung, die durch die Tabaksteuer ausgehen soll, durch den Wegfall einer weniger schädlichen Alternative wirkungsvoll bleibt?
Vielen Dank!