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Frage von Franziska R. •

Wie erhalten Getrenntlebende mit Trennungsunterhalt die Energiepauschale aus dem Entlastungspaket?

Sehr geehrter Herr Lindner, als Getrenntlebende, mit lediglich einem Anspruch auf Trennungsunterhalt, der jedoch nicht bezahlt wird, erhalte ich weder Hartz4 noch Wohngeld, da Trennungsunterhalt vorrangig zu behandeln ist. Bedeutet das also im Umkehrschluss, dass Getrenntlebende mit Trennungsunterhalt keine Energiepauschale erhalten? Und zu dieser Personengruppe zählt Deutschland täglich Abertausende, vornehmlich Frauen. Mit Dank für Ihre Antwort.

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