Frage von Roland S. • 10.08.2022
Wie beabsichtigt die Bundesregierung Steuerzahler zu entlasten, die wegen Elternunterhalt (§ 94 SGB XII) ihr nicht-gebundenes Einkommen an ein Sozialamt abgeben müssen?
Sehr geehrter Herr Linder, für die sogenannten Besserverdiener in Ballungsgebieten, nicht zu verwechseln mit "Reichen", stellt die Bezahlung von Elternunterhalt schon vor der hohen Inflation und Energiekostenexplosion eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung dar. Eine mögliche Entlastung wäre die Anhebung der Verpflichtungsgrenze auf 200 Tausend Euro Jahresbruttoeinkommen; diese kann sehr schnell umgesetzt werden. Danke
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP