Weshalb gelten die Auflagen für Staathilfen nicht für das (inzwischen steuerfinanzierte) Kurzarbeitergeld?
Sehr geehrter Herr Lindner,
ich schätze Ihr Bemühen um die Einhaltung der Schuldengrenze.
Umso weniger kann ich - als Aktionärin und Steuerzahlerin - verstehen, dass Sie sich als Finanzminister nicht dafür einsetzen, dass die Auszahlung von Kurzarbeitergeld, das nach Aufbrauchen der Rücklagen der AL-Versicherung der BA seit 2020 steuerfinanziert wird, nicht an Auflagen (z.B. Rückzahlung der Staatshilfe oder Verbot von Dividendenauszahlungen ) gebunden wird.
Neben der (steuerfinanzierten) Kaufprämie für E-Autos ist dies eine unnötige, unsoziale Umverteilung von "unten nach oben" sowie ein milliardenschweres Steuergeschenk v.a. an die Aktiengesellschaften der Automobilindustrie, das zudem den erforderlichen Strukturwandel im Mobilitätssektor behindert.