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Christian Lindner
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Frage von Carsten K. •

Werden Sie die anstehende Besoldungsanpassung, die den Direktiven des BVerfG aus seinen Urteilen 2 BvL 4/18 und 6/17 hoffentlich genügen wird, mittragen ?

Sehr geehrter Herr Lindner,

Der SPD Finanzminister verweigerte in der letzten Legislaturperiode die Finanzierung einer gebotenen Besoldungsanpassung für Bundesbeamte, um so den vom BVerfG festgestellten Zustand, der verfassungswidrigen Alimentation zu beenden. Nach diesen Urteilen, gibt es auch beim Bund Beamtenfamilien bis in den geh. Dienst, deren Alimentierung sich nicht wesentlich (15%) von Hartz IV unterscheidet. Es gibt sogar Konstellationen, die unter diesen liegen. Fühlen sie sich dem GG genügend verbunden, diesen Zustand schnell und vor allem verfassungsgemäß (bis nach A16) zu ändern?
Kommt für Sie eine Nachzahlung, wie in Sachen, für alle Bundesbeamten, unabhängig von der Geltendmachung im jeweiligen Haushaltsjahr in Frage? Fakt scheint ja, dass der Bund die Staatsfinanzen auf dem Buckel seiner Staatsdiener seit mindestens 15 Jahren aufpoliert hat. Es wäre nur fair, wenn der Bund das besondere Dienst und Treuverhältnis nicht als lediglich als Einbahnstraße auslegen würde.

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