Werden nicht arbeitende Ehepartner bei einer Abschaffung des Steuersplittings aufgrund der Gleichstellung auch das Recht auf Bürgergeld ohne Berücksichtigung des Einkommens des Ehepartners erhalten?
Sehr geehrter Herr Lindner, laut Koalitionsvertrag wollen Sie mir einer „gerechten“ Steuerreform eine Abschaffung des Splittings, welche die Bürger von der Kombination III/V in die IV/IV zwingt. Für kinderlose Ehepaar oder für Ehepaare, deren Kinder längst aus dem Haus sind, wäre das unter Umständen ein gravierender Nachteil. Da mit dieser Gesetzesänderung festgelegt werden würde, dass die beiden Partner je für sich alleine stehen und der eine nicht mehr für den anderen einsteht, müsse dies ebenso beim Bürgergeld greifen. Die nicht werktätige Person einer Ehe müsse Anspruch auf Bürgergeld erhalten – ohne Prüfung der finanziellen Verhältnisse des Ehepartners. Ansonsten würde die „Gleichstellung“ an dieser Stelle verletzt werden. Wie stehen Sie dazu? Besten Gruß aus Braunschweig, Boris W.
Sehr geehrter Herr W.,
Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Das Gesetzesvorhaben befindet sich noch in Erarbeitung, weshalb wir Ihnen im Augenblick noch keine Details dazu nennen können.
Mit freundlichen Grüßen
Team Lindner