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Frage von Klaus I. •

Werden im Inflationsausgleichsgesetz auch die Rentenfreibeträge inflationsgeschützt werden?

Sehr geehrter Herr Lindner,
der Rentenfreibetrag wurde im Rahmen des Übergangs auf die nachgelagerte Besteuerung der Renten eingeführt. Für den Rentnerjahrgang 2022 beträgt er noch 18%.
Leider wird der Rentenfreibetrag für jeden Rentner nach seiner Verrentung als absoluter Betrag ausgerechnet und eingefroren. Damit ist er der Inflation voll ausgesetzt. Dies führt, wie für die "Kalte Progression" von Ihnen formuliert, zu einer "Steuererhöhung durch Unterlassung".

Gerechter wäre es, den Rentenfreibetrag als Prozentsatz zu belassen, sodass er bei inflationsbedingt höheren Rentenanpassungen adäquat mitsteigen kann.

Nachdem in den ersten Eckpunkten zum geplanten Inflationsausgleichsgesetz spezielle Komponenten zur Absicherung geringerer Einkommen von vielen vermisst wurden, würde die skizzierte Lösung nicht nur überhaupt für mehr Gerechtigkeit sorgen, sondern auch vielen Haushalten mit kleinem Budget zugute kommen.

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