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Frage von Martin K. •

Welche Haftungsregelung gilt aktuell für Betreiber von Atomkraftanlagen? Trifft es zu, dass die Betreiber bei Weiterbetrieb über 2022 hinaus jede Haftung ablehnen?

Meines Wissens haften Atomkraftwerksbetreiber in Deutschland (aber auch weltweit) völlig inadäquat (siehe z.B. Internetsuche nach "haftung atomunfall prämie"). In Deutschland stehen irgendwo 2,5 Mrd. € im Raum, die Regelung ist aber wesentlich komplexer und vom möglicherweise willkürlichen Kapitalstock der Betreiberunternehmen abhängig.
Schon diese einmalige, nur die Atomkraft begünstigende Haftungsbegrenzung stellt eine gigantische Subvention dar, ohne die kein Atomkraftwerk je gebaut worden wäre. Die Jahresversicherungsprämien je Kraftwerk wären im Milliardenbereich (https://www.dw.com/de/kaum-haftung-bei-atomunfall/a-38602111).
Wenn jemand diese Form der Energiegewinnung vehement als wirtschaftlich effizient befürwortet, womöglich sogar einen Weiterbetrieb ohne jede Betreiberhaftung, dann sehe ich keinerlei Wirtschaftskompetenz.
Können Sie bitte erklären, warum sich Atomkraft rechnet (für wen?!) und wie wir die folgenden tausenden Generationen für unsere Gier entschädigen wollen?

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