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Frage von Claudia M. •

Welche BAFÖG-Erhöhungen/-Kosten sind im Haushalt eingeplant, da mit einer positiven Entscheidung i.H. des Bürgergeld-Existenzminimums noch in 2023 zu rechnen ist. Bundesverfassungsgericht 1 BvL 9/21

1 BvL 9/21 Berichterstatter BVR Dr. Christ
"Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob bei ausbildungsbezogener Bedürftigkeit aufgrund des in Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG verankerten Teilhaberechts und des Sozialstaatsprinzips nach Art. 20 Abs. 1 GG ein verfassungsrechtlicher Anspruch Auszubildender auf Ausbildungsförderung besteht und ob für diesen Fall die Festsetzung des ausbildungsförderungsrechtlichen Bedarfssatzes für Auszubildende in Hochschulen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) im maßgeblichen Zeitraum Oktober 2014 bis Februar 2015 mit diesen verfassungsrechtlichen Gewährleistungen vereinbar ist."

BAFÖG-Höchstsatz €934, davon Wohnpauschalen:
€59 bei Eltern wohnen / €360 eigene Wohnung
Durch massiv gestiegene und weiter steigende Lebenshaltungskosten, (möblierte) Mieten sowie Heiz-/ Betriebskosten unrealistisch - insbesondere in Universitäts-u.Großstädten.

Bürgergeld-Regelsatz 2024: €563 zzgl Wohnung

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