Was stellt sicher, dass durch zentralere Bildungsorganisation das Bildungsniveau nicht bundeseinheitlich verschlechtert wird?
Sehr geehrter Herr Noß,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Die Corona-Krise hat schonungslos offengelegt, dass der Bildungsföderalismus überfordert ist. Nicht einmal in Krisenzeiten können sich die Kultusminister auf ein gemeinsames Handeln einigen. Das Klein-Klein der Länder frustriert Familien, Schülerinnen und Schüler und die Schulen.
Für uns Freie Demokraten ist klar: Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern ist aus der Zeit gefallen. Um schneller und effizienter zu agieren, muss es abgeschafft werden. Es braucht ein Kooperationsgebot im Artikel 91b des Grundgesetzes. Dann können Bund und Länder auch endlich dauerhaft und nachhaltig in zentralen Bildungsfragen zusammenarbeiten. Beispielsweise durch eine gemeinsame Vereinbarung über bundesweite Abschlussprüfungen für die Mittlere Reife und das Abitur. Zudem braucht es bundesweit einheitliche, ambitionierte Bildungsstandards in allen Fächern. Bei den Standards müssen wir uns an den Besten orientieren.
Gleichzeitig brauchen Schulen radikal mehr Gestaltungsfreiheiten. Denn: Innovationen kommen nicht aus der Ministerialbürokratie. Schulen vor Ort wissen am besten, wie sie die Talente ihrer Schülerinnen und Schüler entfalten. In den Niederlanden werden 85 Prozent aller Entscheidungen an den Schulen getroffen. In Deutschland nur 13 Prozent. Im Rahmen anspruchsvoller und bundesweit verbindlicher Standards sollen und dürfen die Wege zu gemeinsamen Standards und Abschlussprüfungen vielfältig sein.
Wir bleiben dran.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner