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Christian Lindner
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Frage von Thomas S. •

Warum werden nicht alle Selbstverbräuche von selbst erzeugten Strom von privaten PV Anlagen (Inbetriebnahme 2020 bis 2022) bis 30kWp von der Umsatzsteuer befreit?

Sehr geehrter Herr Lindner,

am 04.05.2022 wurde meine Photovoltaik-Anlage in Betrieb genommen. Um die Mehrwertsteuer wieder zurück zu bekommen, verzichtete ich auf die Kleinunternehmerregelung und muss nun für weitere 5 Jahre Umsatzsteuer für den eingespeisten und selbst verbrauchten Strom zahlen. Neuanlagen, die ab dem 01.01.2023 in Betrieb genommen werden, sind gänzlich von der Umsatzbesteuerung befreit.
Rückwirkend zum 01.01.2022 können auch keine Sonderabschreibungen bei der Einkommenssteuererklärung für Bestands- und Neuanlagen geltend gemacht werden. Somit sind die Betreiber von PV-Anlagen mit Inbetriebnahme 2022 die Verlierer der Energiewende, da diese Personen von keinen steuerlichen Vorteile mehr profitieren können. "Für die Energiewende müssen diese Personen noch Geld drauf legen". Hier wurde einiges nicht zu Ende gedacht.
Bitte setzen Sie sich für die Umsatzsteuerbefreiung von PV-Bestandsanlagen ein.

Viele Grüße aus Gaggenau.

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