Warum soll ich in Wilhelmshaven einen Grundsteuerhebesatz von 600 hinnehmen?
Sehr geehrter Herr Minister,
seit Jahren schon wird in Wilhelmshaven ein Hebesatz von 600 für die Erhebung der Grundsteuer angewandt. Dabei ist Hintergrund die finanzielle Überschuldung der Stadt. Die Stadt hat dabei nach eigener Recherche alles Mögliche zu unternehmen, um aus dieser Haushaltslage wieder heraus zu kommen. Fakt ist aber hier, dass die Misere aufgrund der Strukturschwäche herrührt, welche den Wohnraum billig macht und dementsprechend für Empfänger von Transferleistungen attraktiv ist. Diese Transferleistungen belasten den kommunalen Haushalt enorm und führen zu eben dieser Haushaltslage. Hinzu kommt, dass umliegende Städte und Gemeinden mit knappem und teuren Wohnraum sich hier ihrer Verantwortung entziehen (können).
Wann wird die Gesetzgebung dahingehend so geändert, dass bundesweit gleiche Lebensverhältnisse wirklich erreicht werden? Kann ich den Unterschiedsbetrag als Außergewöhnliche Belastung nach dem EStG von der Steuer absetzen - ohne zumutbare Eigenbelastung?