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Frage von Jochen T. •

Warum ist die Finanzierung von "Parteinahen Stiftungen" nicht gesetzlich fest verankert, so dass offenbar eine den Rechten sehr nahe Stiftung Millionen Euro beantragen könnte?

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-desiderius-erasmus-stiftung-steuergelder-1.5586900
"Der Hintergrund: Schon seit 1967 gibt es das spezifisch deutsche System der parteinahen Stiftungen, die gemeinsam jährlich um die 500 Millionen Euro aus dem Staatshaushalt bekommen. Aber während die Parteienfinanzierung in Deutschland äußerst streng geregelt ist, gibt es dafür bis heute keine gesetzliche Grundlage. Es läuft stattdessen informell ab, der Bundestag stellt Jahr für Jahr im Rahmen seiner Haushaltsberatungen eine Summe bereit, ohne sich formell zu etwas zu verpflichten.
Grundlage ist lediglich eine von den parteinahen Stiftungen von Union, SPD, FDP und Grünen verfasste "Gemeinsame Erklärung zur staatlichen Finanzierung der politischen Stiftungen", der auch die Linken-nahe Rosa-Luxemburg-Stiftung später beigetreten ist. Darin steht: Wenn eine Partei zum zweiten Mal in den Bundestag einzieht, bekommt sie entsprechend ihrer Größe einen Anteil am Geld für Stiftungen. "

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