Warum gibt es nur die Strompreisbremse für tagesvariablen Stromzähler bei Nachspeicheröfem und nicht für Heizungen die einen Nachtstromzähler nur für die Heizung haben und einen für Haushaltsstrom?
Sehr geehrter Herr Lindner,
der Bundestag hat die Heizstombremse nur für tagesvatriable Zähler beschlossen zum 1. August. Wir heizen wie viele andere seit 25 Jahren unsere Fußbodenheizung mit Nachtstrom (22-6Uhr). Wir haben einen Zähler für den normalen Hausstrom und einen für die Heizung. Warum hat man uns vergessen ? Wir müssen weiter 40 Cent statt 28 Cent bezahlen. Auch Gaskunden werden berücksichtigt.
Im Grunde ist es doch auch ein tagesvatriabler Stromzähler. Laut Energieversorger sind diese Zähler für sogenannte Nachtspeicheröfen ,die schon fast ein Auslaufmodell sind. Ich finde diese Entscheidung ungerecht und würde Sie und die Verantwortlichen für diese Entscheidung um eine nochmalige Überprüfung bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Corinna R.