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Christian Lindner
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Frage von Elke K. •

Wann wird die Mehrwert-Steuer auf Solarzellen gestrichen?

Sehr geehrter Herr Lindner,
ab wann wird die Mehrwert-Steuer für Solarzellen auf Dächern, an Fassaden oder Balkonen gestrichen? Wann wird "der kleine Mann" bei der Energiewende entlastet, indem die Mehrwert-Steuer für Solarzäune und Mikro-Windkraftwerke entfällt oder umgehend vom Finanzamt erstattet wird? Wieso wird selbst produzierter, selbst verbrauchter Strom als Einkommen angerechnet? Das machen Sie mit den Möhren aus meinem Garten auch nicht!
Macht das eigene kleine Heimkraftwerk Gewinn, weil überschüssiger Strom ins Netz eingespeist wird, sollte dieses Geld steuerfrei sein, wenn man es in erneuerbare Energien, wie z.B. die nächste Solarzelle, einen Windpark oder ein reines E-Auto bzw E-Zweirad investiert.
Diese Regelung sollte auch für Wohnungsgenossenschaften und Eigentümergemeinschaften gelten. Außerdem könnte man sie auch für Kleinsparer auf Aktien /Eigentumsanteile von Wind-/ Solarparks anwenden.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau K.,

derzeit prüft die Bundesregierung verschiedene Aspekte in dem Bereich Photovoltaikanlagen. Unter anderem das von Ihnen aufgeworfene, aber zum Beispiel auch eine Stellungname des Bundesrates zum Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht (Bundestagsdrucksache 776/1/21), die sich für eine Befreiung von der Ertragssteuerpflicht bis zu 30 kWp ausspricht. Wann diese Prüfung abgeschlossen ist, können wir zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht sagen.

Mit freundlichen Grüßen

Team Lindner 

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