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Christian Lindner
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Frage von Marc M. •

Wann schaffen Sie die von Herrn Scholz als Finanzminister eingeführte Verlustbeschränkung auf Termin- und Aktiengeschäfte ab, die in Abkehr vom Nettoprinzip zu illegaler Substanzbesteuerung führt?

Sehr geehrter Herr Lindner, Olaf Scholz hat als Finanzminister Ende 2019 in einer fragwürdigen Aktion versteckt im „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ eine von Fachverbänden sofort stark kritisierte, und völlig aus der Luft gegriffene Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften eingeführt.
Diese Beschränkung ist eine radikale Abkehr vom Nettoprinzip, welches sich sich aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip ableitet. Dieses ist Ausdruck des in Artikel 3 Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatzes. Das Nettoprinzip besagt, dass Einnahmen grundsätzlich erst NACH Abzug der Ausgaben/Aufwendungen zur Besteuerung heranzuziehen sind.
Mit der Verlustbegrenzung führt teilweise schon ein Optionsgeschäft pro Jahr, z.B. eine Put-Spreadorder, bei der das Gegengeschäft klar der Risikobegrenzung und NICHT der Spekulation dient, zu einer illegalen Substanzbesteuerung. Wann setzen Sie diese Verfassungswidrige Regelung aus?

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