Wann erfolgt die Abschaffung der ungerechten Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften? Sehr geehrter Herr Finanzminister Lindner,
Sehr geehrter Herr Finanzminister Lindner,
mit Erschrecken musste ich feststellen, dass im Referentenentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes der Punkt zur Abschaffung der Verlustbegrenzung bei Termingeschäften auf 20TEUR nicht mehr enthalten ist. Aktuell bekommen sehr viele Privatanleger ihrer Steuerbescheinigungen für das Jahr 2022 von ihren Banken und Brokern. Die Ungleichbehandlung von einzelnen Kapitaleinkunftsarten und von privaten zu juristischen Personen kann doch nicht verfassungsgerecht sein. Eine Begrenzung der Verrechnung von Verlusten nur innerhalb einer Einkunftsform mag ja noch vertretbar sein, die Obergrenze von 20TEUR führt das Ganze aber ins Absurde. Leider wird damit dann die Verlagerung von Kapital in das Ausland wieder gefördert. Viele herzliche Grüße