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Frage von Heinrich F. •

Unterstützen Sie die Forderung nach einer Durchschnittsbesteuerung von kleinen Gewerbetreibenden deren Einkünfte starken jährlichen Schwankungen unterliegen, zur Erhöhung der Steuergerechtigkeit?

Unternehmer deren Gewinn regelmäßig deutlich unter dem Spitzensteuersatz liegt und starken jährl. Schwankungen unterliegt, zahlen signifikant höhere Steuern, als Einkommen, die nur geringen jährl. Schwankungen unterliegen.

Beispiel: Unternehmer A und B ermitteln ihren Gewinn per EÜR, sind verh. Alleinverdiener mit Famile.

Beide erzielen im Schnitt die gleichen Umsätze bei gleichen Margen.

A erzielt 2022 einen Gewinn von 0,- EUR, in 2023 liegt sein Gewinn bei 80.000 EUR => zusammen ca. 15.000 EUR Steuern.

B erzielt in beiden Jahren je rd. 40.000 EUR Gewinn => zusammen ca. 7.000 EUR Steuern.

Bei eigentlich gleicher steuerlicher Leistungsfähigkeit zahlt A mehr als 2x so viel Steuern wie B.

=> A kann keine Rücklagen mehr bilden.

Zur Behebung dieser Ungerechtigkeit ist eine Durchschnittsbesteuerung über mehrere Jahre erforderlich. Da der Verlustabzug bis zu sieben Jahre rückwirkend möglich ist, wäre die Durchschnittsbesteuerung über die letzten 7 Jahre naheliegend und hinreichend gerecht.

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