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Christian Lindner
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Frage von Dieter Z. •

Strombreisbremse für Heizstrom

Sehr geehrter Herr Lindner,

so eben hat hat uns das Referat
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
auf meine Frage bzgl der Verabschiedung der Gesetzesänderung - Absenkung des Referenzpreises für Nachtspeicherheizungen/Wärmepumpen auf 28 ct/kWh - positiv geantwortet.
(Gemäß Pressemitteilung vom 7.Juli wurde diese verabschiedet)

Jedoch soll diese erst ab Aug. 23 wirken und nicht rückwirkend ab Jan 23
Das verstehen wir nicht. Gerade in den Monaten Januar -April wäre
diese Entlastung für die Betreiber von Wärmepumpen notwendig.

Bezgl. den anderen Heizstoffen (Gas, Fernwärme) sowie für den „normalen“ Strom
wurde nach unserer Erinnerung die "Bremsen" im Dez. 22 im Kabinett beschlossen und im März 23
im Bundestag verabschiedet. Hierbei wurden rückwirkend Entlastungsbeiträge für
Jan. und Feb. 23 angerechnet.
Warum nicht so für die favorisierte Zukunftstechnologie -Wärmepumpe-?

Wenn Sie uns hierzu eine Aussage geben könnten, wären wir Ihnen sehr dankbar.

MfG

Dieter. Z

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