Starkregenereignisse können auch bei modernen Gasthermen schnell den nicht reparierbaren Totalausfall bewirken. Welche Ausnahmen sieht das GEG für einen solchen Fall vor?
Sehr geehrter Herr Lindner, die Flutkatastrophe 2021 hat auch bei uns in Erkrath gezeigt, wie schnell bei einem Starkregenereignis der Keller volllaufen und auch bei einer modernen Gastherme einen nicht reparierbaren einen Schaden verursachen kann. Eine Gastherme muss gegen ein neues Gerät ausgetauscht werden, wenn sie im Wasser stand. Damals war sogar diskutiert worden, zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz zu verpflichten, damit Schäden beherrschbar bleiben. Doch was bringt die Schadenregulierung des Elementarschutzes, wenn der Einbau einer neuen Gastherme auch im Fall eines solchen nicht vorhersehbaren Starkregenereignisses verboten werden soll? Deshalb bitte ich Sie, diese Ausnahme im neuen GEG vorzusehen.
Freundliche Grüße
P. S.