Sehr geehrter Herr Minister, wie begründen Sie die steuerliche Ungleichbehandlung der Energiepauschale f. Arbeitnehmer (brutto) und Selbständige (Minderung Steuer-VZ = netto)?
Sehr geehrter Herr Minister,
folgende Ergänzung: Die Versteuerung der Energiepauschale bei Arbeitnehmern sorgt dafür, dass bei diesen weniger Nettogeld von diesem Betrag übrig bleibt, während die Minderung der Steuer-Vorauszahlung etwa für Selbständige netto wirkt, da die Steuer-VZ als solches einen Netto-Zahlbetrag darstellt.
Aufrichtigen Dank und viele Grüße
Steffen R.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage. Eine Ungleichbehandlung wurde im Gesetz vermieden. Die genauen Details und Berechnungsbeispiele können Sie hier nachlesen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/mehr-entlastungen-ein-plus-fuer-alle.html
Falls Sie weitere Fragen im Detail haben, können Sie sich auch gerne an den Bürgerdialog des Bundesministeriums der Finanzen wenden: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html
Mit freundlichen Grüßen
Team Lindner