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Frage von Steffen R. •

Sehr geehrter Herr Minister, wie begründen Sie die steuerliche Ungleichbehandlung der Energiepauschale f. Arbeitnehmer (brutto) und Selbständige (Minderung Steuer-VZ = netto)?

Sehr geehrter Herr Minister,

folgende Ergänzung: Die Versteuerung der Energiepauschale bei Arbeitnehmern sorgt dafür, dass bei diesen weniger Nettogeld von diesem Betrag übrig bleibt, während die Minderung der Steuer-Vorauszahlung etwa für Selbständige netto wirkt, da die Steuer-VZ als solches einen Netto-Zahlbetrag darstellt.

Aufrichtigen Dank und viele Grüße
Steffen R.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage. Eine Ungleichbehandlung wurde im Gesetz vermieden. Die genauen Details und Berechnungsbeispiele können Sie hier nachlesen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/mehr-entlastungen-ein-plus-fuer-alle.html

Falls Sie weitere Fragen im Detail haben, können Sie sich auch gerne an den Bürgerdialog des Bundesministeriums der Finanzen wenden: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html

Mit freundlichen Grüßen

Team Lindner 

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