Sehr geehrter Herr Lindner, warum verstößt Ihr Ministerium, das BMF, weiterhin gegen das BFH-Urteil VIII R 9/19 sowie gegen einen Beschluss des Deutschen Bundestages (Drucksache 16/11108, Seite 16)?
Sehr geehrter Herr Lindner,
mit Schreiben vom 25. November 2021 wurde an Sie (vermittelt über Abgeordnetenwatch) die Frage gestellt, ob Sie dafür sorgen werden, dass das BMF seine rechtswidrige Anweisung an Banken zurücknimmt, bei Vermögensübertragungen / Vermögensabspaltungen von vor dem Jahr 2009 erworbenen steuerentstrickten Aktien Steuern abzugreifen?
Mit seinem Urteil vom 01. Juli 2021 (BFH VIII R 9/19) zeigte der Bundesfinanzhof ein weiteres Mal auf, wie das Bundesministerium für Finanzen tausende Kleinaktionäre / Aktionäre zu schröpfen versucht.
Das Urteil des BFH stammt vom 01. Juli 2021. Fast 6 Monate sind seitdem vergangen. Und noch immer berufen sich die depotführenden Banken auf Anweisungen des BMF (auch bei dem neuesten "Spin-Off" der IBM-Corp.)
Bitte stellen Sie gegenüber allen Banken klar, dass das BFH-Urteil (VIII R 9/19) zu beachten sei und nicht entgegenstehende Schreiben des BMF.
Bitte denken Sie dabei auch an Ihre gute Reputation.
Mit freundlichen Gruß
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage an Christian Lindner.
Seien Sie versichert, dass die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und die Beschlüsse des Deutschen Bundestages selbstverständlich im Regierungshandeln berücksichtigt werden. Für eine intensiveren Austausch möchten wir Sie allerdings bitten, sich direkt an den Bürgerdialog des Bundesfinanzministeriums zu wenden.
Freundliche Grüße
Team Lindner