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Christian Lindner
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Frage von Volker L. •

Sehr geehrter Herr Lindner, warum existiert das Beratungsverbot für private PV Anlagenbesitzer durch Lohnsteuerhilfevereine? Warum beseitigen Sie dieses Verbot nicht? Viele Grüße Volker L.

Sehr geehrter Herr Lindner,
das deutsche Steuerrecht ist für Laien, normale Bürger, kaum verständlich.
Eine gute und preisgünstige Hilfe stellen die Lohnsteuerhilfevereine dar.
Insbesonders, da viele Steuerberater keine neuen Mandanten annehmen.
Durch die Einstufung von privaten Photovoltaik (PV) Anlagen Besitzern als Kleinunternehmen, dürfen die Lohnsteuerhilfevereine bei der Umsatzstererklärung (Anlage in 2021 installiert) nicht beraten.

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