Sehr geehrter Herr Lindner, warum dürfen sozialversicherungspflichtige Datenerheber als "Interviewer" über Honorar abgerechnet werden?
Ihr Ministerium verweigert seit zwei Jahren die Auskunft über die rechtliche Grundlage.
Datenerheber stellen vorgebene Fragen und notieren Antworten zu vorgegebenen Antwortmöglichkeiten. Dies geschieht bei der Volkszählung/Zensus, aber auch im ÖPNV, wo durch die Privatisierung die Qualität der Akteure und die Verteilung der Einnahmen Daten erhoben werden müssen.
Auch im Bereich der Meinungsforschung und insbesondere häufig im öffentlichen Auftrag findet dies statt.
Interviewer ist im Gegensatz dazu eine freiberufliche Honorartätigkeit, die eine geistige Flexibilität erfordert, um auf den Interviewpartner einzugehen und häufig spezielle Kenntnisse voraussetzt.
In welcher Höhe könnten Einnahmen für die klammen Sozialkassen durch Umstellung von Schein-Interviewern zu tatsächlichen Erhebern erzielt werden?