Frage von Anke S. • 24.07.2022
Sehr geehrter Herr Lindner, wäre es nicht gerechter, die bisherige Entfernungspauschale steuerlich so zu behandeln wie z.B. Handwerkerkosten.
Das heisst, nicht den Betrag vom zu versteuernden Einkommen abzusetzen, sondern einen bestimmten Prozentsatz zu erstatten, unabhängig vom individuellen Steuersatz. So würden alle Bürger für die gleiche Strecke auch die gleichen Erleichterungen erhalten - mit dem richtigen Prozentsatz auch kostenneutral.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP