Sehr geehrter Herr Lindner Der BVVP, einer der großen Berufsverbände aller PsychotherapeutInnen, fordert von der neuen, noch nicht bekannten, Bundesregierung den Datenschutz ein.
https://bvvp.de/wp-content/uploads/2021/10/20211002-bvvp-PM_Resolution-zur-ePA_public.pdf
Mit Bezug auf Aussagen d. Bundesbeauftragten für Datenschutz/Informationsfreiheit,Prof.Ulrich Kelber, wird davor gewarnt, dass das im „Patientendatenschutzgesetz“ (PDSG) normierte Zugriffsmanagement der elektronischen Patientenakte nicht DSGVO-konform sei. Die DSGVO wurde von Hr. Albrecht (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN) im europäischen Parlament initiiert.
In Psychotherapie-Praxen werden auch heute höchst sensible Daten digital auf dem Computer gespeichert.Mit Zwangstelematik (sonst Sanktionen v. 2,5% d.Brutto-HonorarvergütunQuartal) und der elektronischen Patientenakte wurde ein Quantensprung eingeleitet:Zwischen die vertrauensvolle Arzt-/Psychotherapeut-Patienten-Beziehung (Schweigepflicht) schieben sich durch zentrale Speicherung/Vernetzung irreversibel kommerzielle u. kriminelle Begehrlichkeiten Dritter für d. Verwertung v Gesundheitsdaten.
Wie ist die Haltung (rote Linien?) der FDP zu diesem Thema?
Sehr geehrte Frau J.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Als Freie Demokraten sehen wir die (leider viel zu spät in die Wege geleitete) Einführung der elektronischen Patientenakte sehr positiv. Unsere Bundestagsfraktion hat hier außerdem das Opt-out-Modell gefordert, um die Digitalisierung des Gesundheitswesen zum Nutzen der Patientinnen und Patienten zu beschleunigen.
Wichtig für uns sind klare und transparente Rahmenbedingungen. Deshalb benötigen wir offene Standards, Interoperabilität und Datensicherheit. Die Vernetzung zwischen allen Gesundheitsakteuren sowie Patientinnen und Patienten muss digital ausgestaltet sein. Nur so ist eine schnelle Verfügbarkeit der Patientendaten sicherzustellen.
In einem Entschließungsantrag zum Patientendaten-Schutz-Gesetz hat die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag die Bundesregierung bereits im letzten Jahr aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass Gesundheitsdaten zu keinem Zeitpunkt Rückschlüsse auf einzelne Personen ermöglichen. Schauen Sie gerne mal hier: https://www.fdpbt.de/sites/default/files/2020-07/1920758.pdf
Für uns ist klar: Die Datenhoheit gehört in die Hand der Patienten. Wir bleiben dran.
Mit freundlichen Grüßen
Team Lindner