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Christian Lindner
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Frage von Kai N. •

Sehr geehrter Herr Finanzminister, wie stehen Sie zur Absicht der BaFin mit einer Allgemeinverfügung den Verkauf von Futures mit Nachschusspflichten an Kleinanleger zu untersagen?

Leider ist eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Allgemeinverfügung hier aus Platzgründen nicht möglich. Nach Auskunft der BaFin wurde nur eine niedrige Anzahl Betroffener festgestellt, wie auch nur 2 "Black-Swan Ereignisse" vor 2 und 5 Jahren in Einzelwerten. Diese, gemessen an Millionen Anlegern und Zehntausenden derivativer Produkte, absoluten Einzelfälle können und sollten keine Grundlage für ein Verbot sein. Aus der theoretischen Möglichkeit eines unendlichen Kursanstieges wird die Unmöglichkeit der Risikobestimmung für Short Positionen abgeleitet. Kleinanleger können angeblich nicht das Rendite-Risiko-Profil bestimmen. Dies steigert sich in der Feststellung, dass die Produktrisiken immer bestehen und dieser Umstand bereits das Verbot legitimiert. Ich sehe die Gefahr der Verbotsausdehnung bei derartiger Argumentation auf alle Produkte mit theoretisch unbegrenzten Verlustmöglichkeiten. Ist ein Verbot aller börsennotierten Derivate gewollt und geplant?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.,

Die von der BaFin herausgebrachte Allgemeinverfügung bezüglich Futures mit Nachschusspflichten soll Kleinanleger und Kleinanlegerinnen vor nicht kalkulierbaren Risiken beim Handel mit Futures schützen. Kleinanleger können Futures nicht direkt nicht unmittelbar über die Terminbörse handeln, sondern lediglich über einen zwischengeschalteten Intermediär. Bereits heute gibt es Anbieter, die in Ihren AGB Nachschusspflichten für Ihre Kundinnen und Kunden explizit ausschließen. Wird die Allgemeinverfügung in der jetzt vorliegenden Form umgesetzt, können Privatanleger natürlich weiterhin bei eben solchen Dienstleistern Futures handeln. 

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne direkt an die BaFin. 

Mit freundlichen Grüßen

Team Lindner 

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