Pension für Bundestagsabgeordnete?
Warum zahlen die Abgeordneten des Deutschen Bundestag nicht den gleichen Beitragssatz in einen Pensionsfond ein, wie jeder Arbeitnehmer in die Rentenkasse einzahlt?
Pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensionsanspruch (Altersentschädigung) von 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung bis zum Höchstsatz von 65 Prozent (§ 20 AbgG), der ggf. nach 26 Jahren erreicht wird. Das alles ohne einen Cent eingezahlt zu haben und das bei den Bezügen. Das ist für jeden Arbeitnehmer ein Schlag ins Gesicht. Während der Bürger von einer Rente leben muss die auch noch versteuert wird, kann sich jeder Bundestagsabgeordnete auf eine sichere fette Pension freuen.
Aber hier greift sicherlich der Spruch : Wer am Trog sitzt der frisst sich auch voll.
Mit freundlichen Grüßen
Rentner Reiner W.