Müsste man unsere Länder geregelte Strafverfolgung von Konsumenten Illegaler Substanzen die AMG, BtMG und NPSG unterliegen anhand der Aktuellen Wissenschftl. Erkenntnisse nicht überarbeiten?
Da es neue Erkenntnisse über Suchtmechanismen gibt, sollte um nicht noch mehr Traumatisierung und Folgeschäden durch Staatl. Handeln an Süchtigen zu schaffen, der Ansatz der Strafverfolgung durch Bundesländer geändert werden zumal es teilweiße Verfassungswidrig zu sein scheint (Cannabis) da der Verhältnissmäßigkeitsgrundsatz missachtet wurde.
Belege:
Dinge Erklärt – Kurzgesagt
Was verursacht Sucht? Ganz einfach, oder? Drogen verursachen Sucht. Aber vielleicht ist es doch nicht so einfach.
- https://www.youtube.com/watch?v=vuoIs5_J0rw
Dinge Erklärt – Kurzgesagt, Der Krieg gegen Drogen ist gescheitert!
- https://www.youtube.com/watch?v=AR3Ynx0s8gE
Wenn die Nachfrage das Angebot erzeugt wie im Video aufgezeigt wurde, egal was für Strafen oder Gesetze herrschen, dann schadet der bisherige Ansatz mehr als er nutzt!
Ich sehe hier lokal in Südhessen zunehmendst, die Jugend nimmt immer mehr Härtere nicht zu detektierende Stoffe zu sich, da sie sich so der Verfolgungspraxis anpassen!
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage. Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner. Ich möchte Sie daher bitten, sich in dieser Angelegenheit direkt an den Bundesminister für Gesundheit, Karl Lauterbach, zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Team Lindner