Mit der Mehrwertsteuer werden bei Benzin Steuern auf bereits abgeführte Abgaben und Steuern ungerechtfertigt erhoben.Ist eine Besteuerung von Ausgaben überhaupt gesetzkonform?
Quelle:Stuttgarter Nachrichten,Lukas Böhl 08.10.2021 - 13:03 Uhr
Auswertung der Angaben:
• Warenwert des Benzins: 0,4873 € 19% MWSt 0,0926 €
Darauf abgeführte Steuern und Abgaben:
• Energiesteuer (früher Mineralölsteuer): 0,6545 €
• CO2-Bepreisung: 0,0770 €
• Erdölbevorratungsabgabe: 0,0030 €
Summe aller Abgaben und Steuern 0,7345 € 19% MWSt 0,1396 €
willkürlich festgelegter Nettoverkaufspreis
(mit Abgaben und Steuern) 1,2218 € 0,2322 €
ERGEBNIS: Der Staat erhebt zurecht Umsatzsteuern in Höhe von 0,0926 € und
gleichzeitig zu Unrecht Umsatzsteuern auf bereits geleistete Abgaben und Steuern in Höhe von 0,1396 €/l
Somit betrügt der Staat seine Bürger bei jedem Liter ‚Benzin an der Tankstelle um 0,1396 €.
2020 sind das durch Anrechnung von Mehrwertsteuer auf erhobene Abgaben und Steuern 10063.41 Mio €.
Was sagt der Finanzminister dazu?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage an Christian Lindner.
In der Tat kommt es hier zu einer Doppelbesteuerung. Dies liegt allerdings in der Systematik der Umsatzsteuer (landläufig als Mehrwertsteuer bezeichnet). Denn die Umsatzsteuer besteuert eben nicht einen Einnahmeüberschuss oder Gewinn, sondern den Umsatz eines Unternehmens in Gänze. Dementsprechend ist es - anders als etwa bei der Einkommensteuer - unerheblich, welche Kosten oder Betriebsausgaben (etwa auch in Form von anderen Steuern) mit ebendiesem Umsatz zusammenhängen.
Freundliche Grüße
Team Lindner