Können Spin-offs (Vermögensabspaltungen) von vor dem 1.1.2009 angeschafften Aktien steuerfrei verkauft werden? Sind sie steuerentstrickt gemäß Bundestags-Drucksache 17/10000, Seite 54 zu Nummer 10?
Sehr geehrter Herr Lindner,
Sie sind Bundesminister der Finanzen.
Somit können Sie mir sicherlich folgende Frage beantworten:
Kann ein Aktionär Vermögensabspaltungen (Spin-offs) von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Aktien steuerfrei verkaufen?
Die Drucksache 17/10000 des Deutschen Bundestages erklärt auf Seite 54 zu Nummer 10 Folgendes:
"Die erhaltenen Anteile übernehmen den steuerlichen Status der Anteile an der übertragenen Gesellschaft."
Ich sehe es so: Hat ein Aktionär vor dem Jahr 2009 eine Aktie angeschafft, so sind Vermögens-Abspaltungen von dieser Aktie (Spin-offs) ebenfalls steuerbefreit.
Folglich können einem Aktionär zugeteilte neue Aktien, auf die das Spin-off-Vermögen übertragen wurde, ebenfalls vom Aktionär steuerfrei verkauft werden. Ist diese meine Ansicht korrekt?
Ich habe den Copilot (Microsoft Bing) dazu bereits befragt. Dieser erklärte mir, dass diese meine Ansicht korrekt sei.
Was sagen Sie als Bundesminister der Finanzen dazu?
MFG
Wolfgang D.