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Frage von Jochen T. •

Ich möchte fragen, ob die Mitgliedsbeiträge eines Anbauvereines nun zu den Unechten oder den Echten Beiträgen zu versteuern sind, denn es geht aus dem CanG nicht hervor, es kam daher zu Unklarheiten?

Da Anbauvereine zwar Cannabis abgeben aber nicht der Vereinszweck lt. Can G die Abgabe, sondern die Anbautätigkeit zwingend sein muss um eine Lizemnz zu erhalten, erscheint es nicht logisch wenn die Beiträge zu versteuern wären. Das CanG widerspricht doch potentiell der Versteuerung als "Unechter" Beitrag und es liegt ja kein Gewerbe vor, denn die Gewinnerzielungsabsicht eines definierten Gewerbe fehlt.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/cannabisgesetz.html

Die deutsche Steuergewerkschaft (DSTG)fordert auch Klarstellung:

https://www.diehanfapp.de/blog/steuerlichen-folgen-der-cannabis-legalisierung

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